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Europäisches Recht und Kräuter

Als niederländisches Unternehmen werden wir von der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit überwacht, die die europäischen Vorschriften in den Niederlanden überwacht.
An den Vorschriften hat sich einiges geändert. Kurz gesagt, für Kräuter und Kräuterzubereitungen dürfen keine medizinischen Begriffe verwendet werden. Erlaubt sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
Es wurde eine Liste mit zulässigen Texten erstellt, die als Anspruch verwendet werden können, die dann aber durch eine Untersuchung belegt werden müssen. Ein Claim ist eine Aussage über die Eigenschaft eines Lebensmittels. Produkte können nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben enthalten.

Beispiel Husten Sirup: Husten ist ein medizinischer Begriff und daher verboten.
Rachen-Atemwegssirup weist darauf hin, dass dies eine Wirkung auf den Rachen und die Atemwege hat und daher eine gesundheitsbezogene Angabe ist.
Eine gesundheitsbezogene Angabe ist zulässig, es muss jedoch ein Text aus einer Liste zulässiger Angaben ausgewählt werden. Diese Behauptung muss durch Untersuchungen untermauert werden, die zeigen, dass dieser Sirup mindestens 1 Inhaltsstoff enthält, der eine nachgewiesene Wirkung hat, wie in der Behauptung angegeben.
Da Kräuter viele Anwendungen haben, ist es nicht möglich, ihre Wirkung in einer Reihe von vagen Claim-Texten zu beschreiben und ihre Wirkung zu belegen.

Diese Vorschriften sind der Grund, warum Sie in unserem Webshop keine Informationen über die Wirkung von Kräutern finden.